top of page

Qualitätsstandards 

Für den Betrieb der jeweiligen Landesaufnahmeeinrichtung werden eine Betreuungsorganisation und eine Sicherheitsdienstleisterin beauftragt. Beide werden im Rahmen eines Vergabeverfahrens ausgewählt. Hierfür müssen sie bestimmte Mindeststandards erfüllen, die in Leistungsbeschreibungen festgelegt worden sind. Die Leistungsbeschreibungen zu verschiedenen Vergabestaffeln finden Sie hier:

 

 

Es gilt zudem seit April 2017 ein verbindliches Landesgewaltschutzkonzept für Landesaufnahmeeinrichtungen. Dieses beinhaltet bauliche, organisatorische, institutionelle sowie sozialpädagogische und psychologische Maßnahmen, um Gewalt in den Unterkünften vorzubeugen bzw. auf diese zu reagieren. Dieses finden Sie  hier:

 

 

Für den Einsatz von Sicherheitskräften wurden im Oktober 2014 zudem strengere Standards festgelegt:
 


Die Einhaltung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards wird durch die Einrichtungsleitung, d. h. die jeweilige Bezirksregierung, überwacht. Darüber hinaus werden Mobile Kontrollteams (MKT) der Bezirksregierungen eingesetzt, die stichprobenartig Kontrollen der Aufnahmeeinrichtungen durchführen. Es wurde zudem ein unabhängiges „dezentrales Beschwerdemanagement“ eingeführt, das Beschwerden von Schutzsuchenden bearbeitet.

 

bottom of page